Unsere Angebote

Für Gesundheitseinrichtungen / Ärzte und Ärztinnen
Worum geht’s?
In ländlichen Gegenden ist es vor allem für alte, jugendliche, kranke oder auch behinderte Menschen oft schwer, eigenständig die teils fern gelegenen Gesundheitseinrichtungen aufzusuchen. Unser Ziel ist:- Die Verbesserung der Anbindung ländlich lebender Menschen an das Gesundheitssystem und
- Transparenz im Hinblick auf vorhandene Mobilitätsangebote zu schaffen sowie diese durch soziales Engagement zu erweitern. Mit nur geringem Zeitaufwand ermöglichen sie ihren Patienten Mobilität und geben ihnen dadurch Lebensqualität zurück.
Mobilität ermöglichen!
Als Gesundheitseinrichtung oder Seniorenheim können Sie ihren Bewohnern, Patienten und Besuchern den Mobilitätsdienst als sichere Informationsquelle für Mobilitätsangebote anbieten und ihre Mobilität verbessern. Als Arzt oder Ärztin ermöglichen Sie Ihren Patienten notwendige Mobilität für Folgebehandlungen. Damit stellen Sie Ihnen einen sehr wichtigen Benefit zu Verfügung.
Mitmachen!
Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen! Haben Sie Interesse mitzuwirken? Dann setzen Sie sich gern mit uns über gesundheitseinrichtung@mobilitaetsportal.org in Verbindung.
Für Mitfahrer/innen
Worum geht’s?
- Sie möchten das St. Bernhard-Hospital als Patientin oder Patient erreichen oder eine Patienten besuchen. Wir helfen Ihnen, ihre Anfahrt zu planen und Ihr Ziel zu erreichen.
- Sie sind als Geflüchtete in der Wesermarsch und benötigen mobile Angebote, um Einzukaufen, Ihre Kinder in den Kindergarten/die Schule zu bringen, Behördengänge zu machen...
Was muss ich tun?
Sie laden einfach unsere App „MoPo-Gesund“ herunter. Sie ist ab sofort im Google Play Store für das Betriebssystem Android verfügbar. Sie buchen die Mobilitätsangebote jeweils individuell nach ihrem Bedarf. Unsere AGB finden Sie in der App.
Was kostet der Service?
Die Nutzung von „MoPo-Gesund“ ist grundsätzlich kostenlos. Es können jedoch Kosten für die Kommunikation bei Ihrem Mobilfunkanbieter anfallen. Zudem fallen Kosten bei Fahrten mit Mietwagenunternehmen oder Tickets im öffentlichen Verkehr an. Eine eventuelle Aufwandentschädigung bei privaten Mitfahrtangeboten vereinbaren Sie individuell mit Fahrer/in.
Für Ehrenamtliche Fahrer/innen
Worum geht’s?
Besonders wichtig für unsere Vorhaben ist die tatkräftige Unterstützung durch ehrenamtliche Fahrer/innen. Nur so schaffen wir es, das vorhandene Mobilitätsangebot zu verbessern. Sie werden gebraucht!Was muss ich tun?
Bitte nehmen Sie über die E-Mailadresse ehrenamt@mobilitaetsportal.org mit uns auf!
Sind Mitfahrer/innen versichert?
Mitfahrende Personen sind im Falle eines Verkehrsunfalls über Ihre Haftpflichtversicherung versichert. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn Sie als Halter Ihres privaten Kfz diesen nicht gewinnorientiert oder gewerbsmäßig Nutzen (z.B. als Mietwagen). Siehe hierzu auch unsere AGB in der App. Die Zahlung der reinen Betriebskosten der Fahrt ist unschädlich.
Unsere Corona Regeln
- Fahrgäste müssen nachweislich geimpft, genesen oder getestet sein.
- Generell ausgenommen sind Kinder und Jugendliche im Bundesland Bremen bis einschließlich 15 Jahren, in Niedersachsen bis einschließlich 17 Jahren.
- "Getestet" bedeutet, dass ein bescheinigtes negatives Antigentestergebnis (gilt nach Ausstellung maximal 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden) vorliegt. Selbsttests sind nur dann und nur für die Dauer von 24 Stunden (Fahrtantritt) zulässig, wenn sie unter beglaubigter Aufsicht eines Dritten (zum Beispiel Arbeitgeber) und unter Nachweis von Zeitpunkt, Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der getesteten Person, Name und Hersteller des Tests, Testdatum und Testuhrzeit, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart und Testergebnis durchgeführt werden. Informationen und Vordrucke für das Bundesland Bremen finden sich unter www.gesundheit.bremen.de und für Niedersachsen unter www.niedersachsen.de .
Maskenpflicht:
- In sämtlichen Bussen, Zügen, Straßenbahnen Taxen und bei ehrenamtlichen Fahrten.
- Warnstufen 0 und 1: Medizinische Maskenpflicht (FFP2 oder Normen KN95 oder N95, OP-Masken sowie "gleichwertige Masken") im Bundesland Bremen für Personen ab 6 Jahren, in Niedersachsen ab 14 Jahren.
Sonstiges:
- Der Verstoß gegen das Bundesgesetz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist bußgeldbewehrt. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel wird in Niedersachsen mit mindestens 150 Euro geahndet.
- Warnstufen 2, 3 und 4: FFP2-Maskenpflicht (FFP2, Standards KN95/N95 oder gleichwertiges Schutzniveau) im Bundesland Bremen für Personen ab 16 Jahren, in Niedersachsen ab 14 Jahren (im Bundesland Bremen weiterhin medizinische Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 15 Jahren).
- Infos über die aktuelle Warnstufe im Bundesland Bremen hier, für Niedersachsen hier .
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